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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773933 | ||
Datum | 01.10.2013 21:27 MSG-Nr: [ 773933 ] | 7569 x gelesen | ||
Entgegen der Fahrtrichtung generell ja, schau dir beispielsweise mal die KdoW der MTF des Bundes an. Bezüglich der PA: In §35a der StVZO steht nur Sicherheitsgurt oder andere Rückhaltesysteme. Ein angelegter, noch nicht entriegelter PA zählt wohl auch als Rückhaltesystem wenn die ganze Konstruktion abgenommen wurde. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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