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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt773979
Datum02.10.2013 18:06      MSG-Nr: [ 773979 ]6681 x gelesen

Das stimmt so nicht. Du musst den Absatz zuende lesen.

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Dieser Absatz besagt dass o.g. Fahrzeuge, wenn sie mehr als 25 km/h fahren können, mit Sitzverankerungen, Sitzen und (wenn ihr Gewicht mehr als 3,5 t beträgt) Kopfstützen an den Vordersitzen ausgestattet werden müssen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems sicher geführt werden kann.

(2) [...]
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

Bis zum Punkt (2) ist nirgendwo eine Einschränkung vorhanden auf welche Fahrzeuge es sich bezieht.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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