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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 774396 | ||
Datum | 08.10.2013 12:00 MSG-Nr: [ 774396 ] | 19760 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas K. In OD's also der jeweiligen Ortsgemeinde. Die OG selbst kann das üblicherweise mangels fachlich geeigneten Personals und Materials auch nicht selbst leisten, sie beauftragt dafür eine Fachfirma, die das kann. Dafür wurden in unserer VG Rahmenverträge der OGen und der VG mit einer Fachfirma abgeschlossen. FW wird zwar u.U. alarmiert und macht Erstmaßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, gibt dann aber an OG (Ortsbürgermeister, Beigeordneter) weiter. Ist seitens der OG niemand direkt erreichbar, wird die Firma seitens der Feuerwehr verständigt. Rechnung geht an die Ortsgemeinde bzw. sofern ermittelt an den Verursacher. Gruß, Michael | ||||
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