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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 774401 | ||
Datum | 08.10.2013 14:15 MSG-Nr: [ 774401 ] | 19817 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian B. Hm, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem aufstellen eines Faltsignals und dem Aufhängen von Schildern "Ölspur" wofür gleich immer eine umfassende Ausbildung gefordert wird? Ein Faltdreieck darfst du als Feuerwehr aufstellen, da kann auch gerne "Ölspur" draufstehen. Ein offizielles Verkehrsschild "Gefahrenstelle" mit Zusatzschild "Ölspur" allerdings nicht. Geschrieben von Christian B. Ohne jetzt stolz drauf zu sein, aber ein wenig Erfahrung mit Ölspuren habe ich. Selbst bei sehr viskosem Hydrauliköl, was schnell in den Belag einzieht, wird immer noch was verfahren. Ohne das Lachen auf der Straße stehen. Zu den Erstmaßnahmen "Absicherung" und "Verhinderung der Ausbreitung" kann ggfs. neben dem aufstellen eines Warnschildes auch die Verhinderung des drüberfahrens durch absperren des entsprechenden Straßenbereiches gehören. Geschrieben von Christian B. Ist ja alles ganz toll, wer zuständig sein könnte - am Ende stehen wir aber erst einmal da. Bis jemand anderes da ist - mit entsprechender Weisungsbefugnis - vergeht gerne mal etwas Zeit. Nochmal gefragt, was ist, wenn etwas in der Zeit passiert? Dann hast du falsch abgesichert bzw. abgesperrt. Zumal dann sicherlich auch was passiert wäre, wenn du mit der Besenmethode drübergekehrt und anschließend nach Stellen eines "Ölspur"-Schildes wieder eingerückt wärst... Gruß, Michael | ||||
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