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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 774405 | ||
Datum | 08.10.2013 15:06 MSG-Nr: [ 774405 ] | 19845 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Ein offizielles Verkehrsschild "Gefahrenstelle" mit Zusatzschild "Ölspur" allerdings nicht. Und warum darf ich das auf einer gemeindeeigenen Straße nicht, wenn die Gemeinde meint die Feuerwehr soll das machen? BTW: Wer darf es denn und was muss man da beachten? Weil so viel Unterschied kann ich zwischen Straßenmeistereien und uns nicht sehen. Geschrieben von Michael W. Zu den Erstmaßnahmen "Absicherung" und "Verhinderung der Ausbreitung" kann ggfs. neben dem aufstellen eines Warnschildes auch die Verhinderung des drüberfahrens durch absperren des entsprechenden Straßenbereiches gehören. Was man bei einer Ölspur von 500 Meter im innerstädtischen Bereich mit mehreren Seitenzufahrten genau wie macht? Wir reden von einer Ölspur. Nicht der kleine Fleck, der nach einen VU sich unter einen Fahrzeug bildet. Geschrieben von Michael W. Dann hast du falsch abgesichert bzw. abgesperrt. Aha, ich bin Gast und originär gar nicht zuständig, aber die Verantwortung habe ich doch. Das ist ja super. Geschrieben von Michael W. Zumal dann sicherlich auch was passiert wäre, wenn du mit der Besenmethode drübergekehrt und anschließend nach Stellen eines "Ölspur"-Schildes wieder eingerückt wärst... Naja, das ist hypothetisch. Es kann ja im Begegnungsverkehr durch die abgesperrte Schadensstelle zu einem Blechschaden kommen. Vielleicht grundsätzlich: Ich bin auch kein Freund der Ölspuren. Durch ländlich geprägte Struktur ist aber die Feuerwehr manchmal mit dem zweifelhaften Vergnügen ausgestattet, die als schnellstmöglich verfügbare "Behörde" zuerst vor Ort sein zu dürfen. Und dann steht man da, hat einen Müllwagen mit ursprünglich 60 Liter Hydrauliköl im Tank die sich über drei Straßenzüge verteilt haben. Da kann ich mich dann gerne mit Zuständigkeiten, entfernten Fachfirmen und orndungsgemäß aufgehängten Schildern auseinandersetzen. Und hier habe ich den Verursacher noch vor Ort. Absehbar ist, dass man unter zwei Stunden nicht wegkommt. Werktags hätten die Arbeitgeber doch gerne ihr Personal lieber produktiv wieder am Arbeitsplatz. Abends oder am Wochenende wäre die Familie eventuell ganz froh über Anwesenheit. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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