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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 775023 | ||
Datum | 17.10.2013 01:54 MSG-Nr: [ 775023 ] | 36656 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mark F. Tja, da bekommt man langsam den Eindruck, dass jeder macht was er möchte. Keiner mehr weiß was er macht und warum. Alle ziehen an einem Strang, nur in verschiedene Richtungen. Also zumindest den Vorwurf, daß man außerhalb der Norm arbeitet kann man RLP nicht mehr machen. Da missverstehst du die Problematik! Vielmehr ist es so, daß man in der Feuerwehrverordnung RLP und der darin enthaltene detaillierte Anlage zur Fahrzeugmindestausstattung sowie den Zuschussrichtlinien versucht, die Fahrzeugvielfalt der Norm nochmals einzugrenzen. HLF20 werden nur bei recht großem "Gefährdungspotential" vorgesehen, LF10/LF20 existieren quasi nicht solange man Zuschüsse haben möchte. TSF-W eigentlich auch nicht, was leider zum ursprünglich ziemlich verhunzten KLF führte. Da gab es dann so eine lustige "Werbeaktion", bei der MLF (vor der Normung sogar) und KLF als "Fahrzeuge der Zukunft" bezeichnet wurden und beim TSF-W die große Frage (logischerweise ohne konkrete Antwort) gestellt wurde "Noch ein Fahrzeug der Zukunft???". Aber nachdem man jetzt auch am KLF gedreht hat und dort immerhin eine vernünftige Pumpe mitführt, ist das nicht mehr ganz so schlimm. Das Gewicht ist natürlich mal wieder massiv angewachsen... Führt in RLP dann in etwa zu folgenden Fahrzeugreihen: Brand: KLF/TSF --> MLF (1.000l Wasser und 7,49t) --> HLF10 (--> HLF20) TH: KLF/TSF --> MLF (mit TH dann 8,5t erlaubt) --> HLF10 (--> HLF20) Bei den Sonderfahrzeugen hat man nur bei den Mehrzweckfahrzeugen eine Sonderkonstruktion, wobei sich ja auch genug andere nicht an die Vorgaben der Norm zum "GW-L" halten. In RLP gibt es MZF 1-3 wobei es nicht zwingend Gerätekoffer und Staffelbesatzung sein muss je nach Größe. Die Zahl an RW wird wohl leider massiv zurückgehen, der RW1 wird durch HLF10 und ergänzend MZF ersetzt werden, da spielt sicher auch die Norm eine Rolle. Bei den Tanklöschfahrzeugen will man das TLF2000 nur in "Ausnahmefällen" fördern, wie man die TLF in der Fläche ersetzen will bin ich mal gespannt. Denn RLP hat mehr als genug Wald und irgendwie muss man dort auch TLF vorhalten. Nach Verordnung hätte man viele einzelne "Wasserbomber" der Größe TLF4000 bei größeren Wehren (wohl meist Stützpunktwehren) aber keine kleinen TLF in der Fläche. Insgesamt ist das Konzept schon weitestgehend schlüssig und dient dazu: Geschrieben von Mark F. die Typenvielfalt ein wenig reduzieren wie du ja selbst gefordert hast. Denn immerhin setzt es sich aus Normfahrzeugen zusammen! Jetzt kommt es natürlich zu typischen Feuerwehrproblem: Wer mal ein LF8/6 (ohne TH) hatte will eigentlich kein MLF haben, das wäre ja ein Rückschritt. Bei ehrlicher Betrachtung ist der taktische Wert durchaus der gleiche. Und wer ein LF16/12 hatte, der will nicht auf einmal nur ein HLF10 haben, weil das kriegt ja auch die Nachbarwehr die vorher nur ein LF8/6 (mit TH) hatte. Für mich allerdings konsequent, wenn schon "TH" nötig dann auch richtig. Das wird sich aber schon alles zurechtbiegen, bisher ohne Auswüche wie LF10 ohne Wasser (Niedersachsen) oder TLF16/25-Reloaded (Hessen) oder... Interessanterweise sind die beiden kleinen Auswüchse, das MLF und das auf dem LF10/6 basierende "HLF10/10" fast genau so in der Norm gelandet wie sie zuvor in Landesrichtlinien existiert haben. | ||||
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