Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Zugführer = Brandschutzbeauftragter gemäß BG? | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 775065 |
Datum | 17.10.2013 16:02 MSG-Nr: [ 775065 ] | 9073 x gelesen |
Infos: | 11.06.15 LFS-BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr "
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Oberbrandmeister /-in
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Unterbrandmeister /-in
Geschrieben von Andreas K.Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.
Ein ausgebildeter Gruppenführer der Feuerwehr benötigt eine zusätzliche Ausbildung von 1 Woche (32 Unterrichtseinheiten a 45min).
Offensichtlich nicht in NRW:
2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten Zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich bestellt werden, wer zu einem der nachfolgend aufgeführten Personenkreise gehört:
1. ohne zusätzliche Ausbildung:
(...)
¡ Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr
In NRW ist OBM die erste "Wartezeit-Beförderung" für GF. Ein OBM ist also mindestens als GF qualifiziert und drei Jahre Brandmeister gewesen (Brandmeister wird in NRW, wer UBM war und den GF-Lehrgang erfolgreich absolviert hat).
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| 15.04.2012 18:25 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 15.04.2012 18:33 |
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Ludg7er 7F., Melle |
| 15.04.2012 18:42 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 15.04.2012 18:51 |
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., Bad Hersfeld |
| 15.04.2012 18:48 |
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., Ketsch | |