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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 775127 | ||
Datum | 18.10.2013 12:54 MSG-Nr: [ 775127 ] | 35448 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Zusatz: da ich Mitglied im entsprechenden NA bin, darfst Du mir das gern so glauben... Es gibt ja die Zusatzbeladungsmodule A-N nach Din 14800-18, diese sind als mögliche Zusatzbeladungen für Löschfahrzeuge vorgesehen. Warum also sollte es ein Problem darstellen, wenn ein normgemäßes Fahrzeug mit einem normgemäßen Zusatzbeladungsmodul ausgerüstet wird? Die Gewichtsproblematik ist mir durchaus klar aber gehen wir mal davon aus, daß wir im Rahmen der 8,5t bleiben die nach Norm erlaubt sind. Warum ist das so verwerflich? Vielleicht läuft es "hinter den Kulissen" nicht gut mit RLP bzw. seinen Vertretern was Feuerwehr betrifft, wenn es um Normen und Normänderungen in diesem Bereich geht, das kann ich nicht beurteilen. Aber das was ich vordergründig sehe, erscheint mir in sich logisch und man setzt auf normgetreue Fahrzeuge. Die "Hauptlinie" TSF/KLF --> MLF --> HLF10 ist ja auch ansich schlüßig. Am Rande erwähnt: Ein MLF mit Schiebeleiter habe ich noch nicht gesehen, dafür diverse MLF mit Stromaggregat + "leichtem" TH-Satz (oft Kombigerät und wenig Zubehör). Damit wird man keine S-Klasse zerlegen aber für den Anfang reicht es, bis ein HLF und eventuell ein RW nachgerückt sind. Immer noch besser wie die Norm vor ein paar Jahren, die für das H in HLF ein Kombigerät als ausreichend erachtet hat. | ||||
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