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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Handliche Motorsäge - besondere Voraussetzungen/Einschränkungen | 17 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 776912 | ||
Datum | 10.11.2013 11:37 MSG-Nr: [ 776912 ] | 6893 x gelesen | ||
Moin, gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von u.g. Spezialsägen? Motorsäge Stihl Gedacht ist diese leichte kompakte Säge für Entastungen, Schwachholzbeseitigung, sowie ggf. Korbarbeiten? Diese Sägen werden in der Regel 2-Handgeführt, jetzt gab es allerdings den Hinweis wg. der früheren Bezeichnung Einhandsäge wäre eine Nutzung für die Feuerwehr ohne gewisse Spezialschulungen ausgeschlossen. Hat jemand eine rechtliche Einschätzung dazu? Mit freundlichen Grüßen Sven | ||||
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