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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 780632 | ||
Datum | 10.01.2014 15:34 MSG-Nr: [ 780632 ] | 13290 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. denn beim THW wird die Abrechnung danach erstellt mit welchem Typ Ausstattung eine Leistung erbracht wird Größtenteils richtig, es gibt allgemein gültige Tabellen für die Abrechnung. Dabei wird zwischen Auslagen und Kosten unterschieden. Bei Amtshilfe fallen die Auslagen an, bei allen anderen Einsätzen die Kosten. Der Unterschied ist, dass in die Kosten die Nutzungsdauer und Abschreibung mit eingeht, in die Auslagen nicht. Dadurch wird quasi einbezogen, dass bei der Amtshilfe durch den Anforderer bestellt wird, was der Bund "eh schon da hat". Unter der Tabelle finden sich aber auch für nicht gelistete Ausstattungsteile Berechnungsformeln für beide Werte. Hier ganz unten. Ich gehe stark davon aus, dass diese auch zur Berechnung der gelisteten Pauschalsätze eingesetzt wurden, bzw. dass sie aus den Pauschalsätzen entstanden sind, die aus gemittelten Einzelberechnungen erstellt wurden. Ganz nebenbei unterscheidet das THW Personalkosten danach, ob tatsächlich Lohnfortzahlung geleistet werden musste, oder nicht. Sprich: Wenn der Anforderer oder dessen Versicherung Glück hat, kommt eine Einheit, die ausschließlich aus Arbeitslosen besteht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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