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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 782662 | ||
Datum | 05.02.2014 11:38 MSG-Nr: [ 782662 ] | 2901 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei Der Straßenbaulastträger bleibt immer zuständig und damit auch für die Kosten bei unbekanntem Verursacher. Die Polizei handelt nur im Auftrag des Baulastträger und gibt die Rechnung weiter. Bei uns wird da immer von "Ersatzvornahme" gesprochen....laut Wiki passt das aber nicht ganz. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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