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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Feuerwehr-Verordnung
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAbschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP36 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784634
Datum08.03.2014 11:15      MSG-Nr: [ 784634 ]16291 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Volker C.Lustig finde ich den Plan, die Schiebleiter aufs MLF zu packen, das dann 8,5 Tonnen wiegen darf.

Dieser Plan ist bereits seit einiger Zeit in RLP Realität. Problem war, dass bisher nach FwVO eigentlich für B2-Gemeinden eine DL12-9 oder ähnliches gefordert war (schon in der alten FwVO), dies aber eigentlich finanziell gar nicht umsetzbar war und auch von den allerwenigsten Gemeinden so durchgeführt wurde.

Beim MLF ist man mit der in RLP gesetzten Forderung von 1.000l Tankinhalt je nach Fahrgestell etwas knapp mit Gewichtsreserve. Daher darf das zul. Gesamtgewicht bei bestimmten Zusatzbeladungen statt 7,5 bis zu 8,5t betragen. Aber auch das ist nicht neu, sondern gilt nun schon mindestens ein Jahr.
Die meisten Fahrgestelle, die für's MLF genommen werden, sind problemlos und ohne Mehrkosten bis 8,5 oder gar 8,6t auflastbar. Es ist da eher die Führerscheinfrage. Die weiteren Folgekosten aufgrund der Auflastung sind eigentlich nur die zusätzlich durchzuführende SP alle 2 Jahre.

Gruß,
Michael

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