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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790595 | ||
Datum | 18.06.2014 22:36 MSG-Nr: [ 790595 ] | 3475 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob T. Es muss ein Dienstplan mit der Unterschrift des Wehrführers (bei wirklich außergewöhnlichen Aktionen sogar die Unterschirft des Bürgermeisters) vorhanden sein Woher soll das denn kommen? Und wenn es ganz extrem außerordentlich besonders ist, muß der Bundespräsident unterschreiben? Geschrieben von Jakob T. In dem Dienstplan hätte detailliert stehen müssen: Datum (evtl. Tag) - Uhrzeit - "Art" der Veranstaltung und evtl. der Treffpunkt. Sowas hilft natürlich, gerade hinterher. Geschrieben von Jakob T. Dieser Dienstplan hätte dann auch für alle FA Gültigkeit haben müssen. Wieso? Dann könnte man auch keine Ausbildung für bestimmte Gruppen machen z.B. Maschinsten, DLk-Masschinisten, Taucher... Man könnte auch keine Sonderaktionen machen, wie zB Brandschutzerziehung für Kinder. Vorher wird gefragt wer an einem Termin Zeit hat. Drei Kameraden melden sich, weil sie verdienstausfallfrei den Termin wahrnehmen können. Diese sind ja auch nur eine Teilgruppe, übernehmen aber diese Dienstveranstaltung. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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