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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorThor8ste8n G8., Bayreuth / Franken799038
Datum19.11.2014 19:48      MSG-Nr: [ 799038 ]35429 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Thorsten H.Nein, nicht zwangsläufig, das war etwas missverständlich formuliert. Ich finde Fördervereine für die Feuerwehr auch eine gute und leider oftmals dringend notwendige Sache. Ich halte allerdings wenig bis nichts von einer totalen Verquickung von Verein und Feuerwehr oder von quasi automatischen Mitgliedschaften, ...

    Ich wollte nur ausdrücken, dass ich nur geringes Interesse an "Vereinsarbeit" habe, und auch ein geringes Interesse an "feuerwehrfremden" Tätigkeiten (die ich dann wieder eher mit einem Verein verbinden würde, weil keine Pflicht oder Kann-Aufgaben der Feuerwehr).

    Also ich war 3 Jahre auch in einer baden-württembergischen Feuerwehr (ohne Förderverein) Mitglied. Da haben wir auch Feste veranstaltet und ich wurde schief angeschaut, wie ich gesagt habe, ich helfe gern am Samstag verstärkt bei der Durchführung und beim Aufbau als mitten am Sonntag zum Abbau, weil ich da was fürs Studium tun muss. Dahingegen hatte ich im Land der quasi automatischen Mitgliedschaften noch nie Probleme, wenn ich an gewissen Vereinsaktivitäten (Umzüge, gemeinschaftliche Festbesuche) nicht teilnehmen wollte.

    Vielleicht solltest du nicht ausschließlich das BayFwG lesen, sondern auch die VollzBekBayFwG, Punkt 5.2.2: "Die rechtliche Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr und dem privatrechtlichen Feuerwehrverein bedeutet auch, dass zwischen Vereinsmitgliedschaft und Zugehörigkeit zur öffentlichen Einrichtung unterschieden werden muss. Die Aufnahme in den Feuerwehrverein erfolgt auf Antrag durch das satzungsmäßig festgelegte Vereinsorgan und ist streng von der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr zu unterscheiden, über die der Kommandant zu entscheiden hat. Die Feuerwehrdienstleistenden haben die sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten unabhängig von ihren Rechten und Pflichten als Vereinsmitglieder."

    Ich denke mal, dass in größeren Städten sicherlich mehr auf die Trennung geachtet wird als in kleineren Gemeinden, wo die Feuerwehr der einzigste Verein ist. Wobei ich nicht wissen will, in wievielen kleinen baden-württembergischen Gemeinden die Gerätehaus-Hockete das einzige Fest im Ort ist.

    Gruß
    Thorsten

    Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!

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