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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 799073 | ||
Datum | 20.11.2014 18:15 MSG-Nr: [ 799073 ] | 34751 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Rainer K. Für Feuerwehren mit intensiven Aktivitäten als "Kulturträger" (in anderen Regionen heißt das "Brauchtumspflege") ist das eine Katastrophe, wenn jede Veranstaltung des Musikzuges, der Theatertruppe oder der Oldtimer-Gruppe zu einer Gemeindeveranstaltung mit den umfangreichen Beteiligungspflichten wird. Stellt sich halt die Frage, ist das Aufgabe der Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Gemeinde, oder sollte das nicht besser tatsächlich ein Verein machen, der wie der Schützenverein oder der Fussballverein einen kleinen Zuschuss von der Gemeinde bekommt, aber nicht Fahrzeuge, Gebäude, Bekleidung, etc... Ein Verein zur Brauchtumspflege oder ein Kulturverein der dann von der Gemeinde unabhängig ist, und sich vollständig so finanziert wie andere Vereine auch. Oder gibt es ein Feuerwehr/ Brandschutzgesetz, in dem die Brauchtumspflege/ der Kulturträger als Aufgabe der Feuerwehr/ Gemeinde steht. Für die Bundesländer nehme ich meine Aussage dann gerne zurück. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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