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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799099
Datum21.11.2014 12:26      MSG-Nr: [ 799099 ]34536 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Außerdem gibt es einen "kleinen" aber wesentlichen Unterschied bei den Sondervermögen: In BW gilt das Gemeindewirtschaftsrecht für die Feuerwehrkassen ausdrücklich n i c h t, während es nach dem Änderungsantrag für Schleswig-Holstein uneingeschränkt gelten sollte. Das ist für die Praxis der Kassenführung (Prüfwesen, Wirtschaftlichkeit- und Sparsamkeit usw.) schon entscheidend!
    oha - das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Punkt.

    Bei der Einführung hier in BaWü konnten die Feuerwehren im Grunde wie gewohnt weiterarbeiten.

    Wenn dann in SH die rechtlichen Anforderungen anders und damit auch ein erheblicher Mehraufwand auf die Feuerwehren zukommt dann kann ich schon versehen das Ihr darüber nicht erfreut seid.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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