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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse # | 123 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 799100 | ||
Datum | 21.11.2014 13:34 MSG-Nr: [ 799100 ] | 34585 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Thorsten H.: Also, bin ich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde. Ich würde nie einem Feuerwehrverein oder so beitreten. Ist das wirklich so? Ich meine: Wir sind alle (oder die allermeisten hier) irgendwann "in die Feuerwehr eingetreten", in die Freiwillige Feuerwehr. Sind wir dabei her gegangen und haben uns gesagt "ich stelle mich jetzt der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr zur Verfügung, die absolut gar nichts mit einem wie auch immer gearteteten Verein zu tun hat - auch wenn sie irgendwo so aussieht und sich so "anfühlt" - sondern ein Teil der Verwaltung zur Erledigung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe ist", oder sind wir vielleicht doch einfach, in Unkenntnis der ganz besonderen Stellung der Freiwilligen Feuerwehren, ganz schlicht und einfach in die Freiwillige Feuerwehr eingetreten? Für wie viele war das, in Unkenntnis der komplizierten rechtlichen Zwitterstellung, doch wohl viel mehr der Eintritt in einen "Verein", als das bloße "zur Verfügung stellen" gegenüber einer Behörde. Die Frage ist doch daher an sich: Was ist eigentlich eine Freiwillige Feuerwehr?! Jürgen M. hat weiter unten geschrieben: obwohl die Freiwillige Feuerwehr hier eine Einrichtung der Gemeinde ist besteht ein wesentlicher Unterschied zu den von dir erwähnten anderen Gemeindeeinrichtungen: Wo, an welcher anderen Stelle der Verwaltung, gibt es das noch, dass z.B. - die "Mitarbeiter" der Gemeinde rein ehrenamtlich, für Lau, agieren - ihren "Chef" selbst bestimmen - sich (zum Teil) selbst verwalten und die innere Organistaion besorgen - übrigens auch sonst nicht wie die regulären Bediensteten der Gemeinde behandelt werden, oder welche FF wählt den Personalrat mit? Und wenn es um finanzielle Aspekte geht: - welches Amt, welche Einrichtung einer Behörde bekommt einen Zuschuß zur Kameradschaftspflege aus dem offiziellen Gemeindehaushalt? - welche sonstigen Mitarbeiter einer Behörde zahlen ggf. einen (geringen) "Mitgliedsbeitrag"? - hier in Nds. haben wir hochoffiziell fördernde Mitglieder, eine sog. passive Abteilung. Von einer passiven Abteilung z.B. der Kämmerei, des Ordungs- oder Schulamtes hätte ich noch nie was gehört! Die lapidare Feststellung "Feuerwehr ist Einrichtung der Gemeinde und kann / hat als solche keinerlei Kasse zu führen" greift daher m.E. zu kurz! Genau so, wie die persönliche Feststellung "ich würde nie einem Feuerwehrverein beitreten!" - Die allermeisten sind "gefühlt" schlicht und egreifend der Feuerwehr als irgendwo etwas mindestens "vereinsähnlichem" beigetreten, auch wenn es nicht so einfach ist (was den meisten wohl aber erst im Rahmen der Ausbildung erläutert und klar wurde). Insofern finde ich den Ansatz z.B. von Rainer K., dass eine Freiwillige Feuerwehr automatisch auch ein nicht rechtsfähiger Verein ist, resp. in SH von diesem Konstrukt ausgegangen wird, in dem die Feuerwehrangehörigen automatisch Mitglieder sind (ob sie wollen, oder nicht), ganz interessant. Und interessant übrigens auch: In NRW hat man diese Konstruktion / Annahme bejaht, siehe BFH-Urteil NRW, in HH aber ausdrücklich bestritten, siehe Urteil des FG Hamburg. In HH übrigens mit Hinweis auf die dort verbindliche Kasse der FF - als Teil der Innenbehörde - und da denke ich mir übrigens: Wenn Finanzrichter, als Volljuristen, diese Kassen im Spannungsfeld "nicht rechtsfähige Einrichtung der Gemeinde vs. eigene Kasse" offensichtlich einfach hinnehmen, kommt mir das von Nichtjuristen hier im Brustton der Überzeugung und ziemlich laut vorgetragene "geht ja gar nicht, weil es nicht geht, unsauber, Grauzone usw. usf." schon mitunter etwas seltsam vor. Das Urteil beschreibt weiterhin auch die besonderen Schwierigkeiten beim Konstrukt "Freiwillige Feuerwehr", deren Status ja offensichtlich auch aus Juristensicht nicht so ganz eindeutig ist, jedenfalls nicht so simpel, wie von manchen hier postuliert. Und zuletzt nochmal ein Hinweis auf die Historie: Zunächst waren Feuerwehren tatsächlich schlicht und ergreifend Vereine! Erst mit dem preußischen bzw. dem reichsweiten Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde den Freiwilligen Feuerwehren 1933 / 1938 überhaupt eine gesetzliche Grundlage gegeben, interessanter Weise hier zunächst ganz ausdrücklich als Verein (preuß. Gesetz von 33)! Diese Gesetze wurden Ende der 40er / Anfang der 50er Jahre im Prinzip einfach umgestrickt, ohne sich dabei m.E. jedoch nochmal genau demit zu befassen, was eine Freiwillige Feuerwehr denn nun eigentlich ist. Und das hat vielleicht bis heute einfach zur Folge, dass wir es grundsätzlich einfach nicht Wissen und sogar Gerichte hier zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Aber können wir das Problem hier im Forum einfach mal so eben lösen? Ich weiß es nicht - bzw. glaube eher nicht! Gruß Daniel Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Daniel R. [21.11.14 13:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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