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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799420 | ||
Datum | 28.11.2014 15:10 MSG-Nr: [ 799420 ] | 12994 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp A. Auf dem ZF-Lehrgang wurde mal gesagt: SOrry, aber das müsste doch dann auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen besprochen worden sein? Rechtsgrundlagen sind ein wichtiges Thema und deshalb auch beim ZF recht intensiv.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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