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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen799420
Datum28.11.2014 15:10      MSG-Nr: [ 799420 ]12994 x gelesen

Geschrieben von Philipp A.Auf dem ZF-Lehrgang wurde mal gesagt:

Was für die Feuerwehr im Einsatz erfolderlich ist kann beschlagnahmt werden für die Zeit des Einsatzes.


Frage:
Darf ich dann bei darf dann auch bsp. einen Traktor zum Transport von Gegenständen beschlagnahmen?
Oder ein Auto, etc??

Bitte auch mit Verweis auf das jeweilige Gesetz zum belegen


SOrry, aber das müsste doch dann auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen besprochen worden sein?
Rechtsgrundlagen sind ein wichtiges Thema und deshalb auch beim ZF recht intensiv....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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