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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8R., Düsseldorf / NRW | 799433 | ||
Datum | 28.11.2014 16:46 MSG-Nr: [ 799433 ] | 11605 x gelesen | ||
Hallo, so dumm finde ich die Frage gar nicht. Zwar scheint sie in diversen Feuerwehrgesetzen recht präzise geregelt zu sein (vgl. FSHG § 27 Abs. 1), im FwG des Landes Baden-Württemberg habe ich einen so direkten Passus auf die Schnelle jedoch nicht gefunden. Zwar führt § 30 Abs. 2 die allgemeine Hilfeleistungspflicht auf Aufforderung des Einsatzleiters auf, konkretisiert dies aber wie gesagt nicht weiter. Ob also der besagte Paragraf die Inanspruchnahme von Geräten und Fahrzeugen einschließt, ist in meinen Augen durchaus interessant zu klären - zumindest für baden-württemberger Kollegen. Schöne Grüße, Fabian Ich vertrete hier lediglich meine persönlichen Auffassungen. - "Die Polizei lobte den Einsatz der Ersthelfer, die während die Streife den Unfall aufnahm, vorbildlich die Verkehrsregelung übernahmen." Aus der Berichterstattung zu einem VU in der Region Main-Rhön. | ||||
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