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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen799439
Datum28.11.2014 20:19      MSG-Nr: [ 799439 ]11671 x gelesen

Geschrieben von Philipp A.weis nicht ob du schon auf dem ZF-Lehrgang warst, aber bei uns in BW geht dieser zwei Wochen.
Daher ist nicht gerade einfach(zeitlich)sich in jedes Thema recht intensiv einzuarbeiten.


Da kann ich dich beruhigen, ich habe ihn absolviert und ich kann dir auch sagen, dass Rechtsgrundlagen ein ganz wichtiges Thema war und ist, deswegen wird es entsprechend intensiv auch behandelt...
Daher kann ich deine Fragestellung als ausgebildeter Zugführer nicht wirklich nachvollziehen.
allerdings ist das Thema Ausbildung auch von Bundesland zu Bundesland wieder einmal unterschiedlich....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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