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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799439 | ||
Datum | 28.11.2014 20:19 MSG-Nr: [ 799439 ] | 11671 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp A. weis nicht ob du schon auf dem ZF-Lehrgang warst, aber bei uns in BW geht dieser zwei Wochen. Da kann ich dich beruhigen, ich habe ihn absolviert und ich kann dir auch sagen, dass Rechtsgrundlagen ein ganz wichtiges Thema war und ist, deswegen wird es entsprechend intensiv auch behandelt... Daher kann ich deine Fragestellung als ausgebildeter Zugführer nicht wirklich nachvollziehen. allerdings ist das Thema Ausbildung auch von Bundesland zu Bundesland wieder einmal unterschiedlich.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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