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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | FwDV 2/2 | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 799448 | ||
Datum | 29.11.2014 10:09 MSG-Nr: [ 799448 ] | 2379 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Jedenfalls waren es 20 Stunden. Genau, und zwar: 2 Std. " Bedeutung des Atemschutzes " 1 Std. " Anfordertungen an Atemschutz und Verantwortlichkeit 5 Std. " Atemschutzgeräte " 12 Std. " Übungen mit Atemschutzgeräten " Mittlerweile sieht die FwDV 2 eine Lehrgangsdauer von nindestens 25 Stunden vor. Wie weit, wo und was wird noch über die vorgesehene Mindeststundendauer von 25 Stunden ausgebildet ? Welche Ausbildungsinhalte müssten noch ergänzt bzw. vertieft wertden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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