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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799454 | ||
Datum | 29.11.2014 11:06 MSG-Nr: [ 799454 ] | 10441 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp A. Darf ich dann bei darf dann auch bsp. einen Traktor zum Transport von Gegenständen beschlagnahmen? Das FwG setzt hier eine Erforderlichkeit voraus. Da wird es aber nach meiner Ansicht schwierig: Du müsstest die Gegenstände für den geplanten Einsatzerfolg so zeitnah transportieren müssen, dass nur das "beschlagnahmte" Fahrzeug dafür in Frage kommt. Bei einem Traktor könnte das eher der Fall sein, weil vergleichbare Transportkapazität im Sinne von Platz und Gewicht bei uns eher schwierig zu finden sein wird. Bei einem Auto, wenn ich an die ganzen roten (und blauen...) Fahrzeuge denke, die wir im Einsatz "eh da" haben und recht fix nachbestellen können, kann ich mir jetzt aus dem Stehgreif keine Situation vorstellen, bei der das nicht spätestens bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitern würde. Du siehst, der Einzelfall ist hier entscheidend. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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