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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 799461 | ||
Datum | 29.11.2014 11:37 MSG-Nr: [ 799461 ] | 10482 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Dann sind die Feuerwehrführungskräfte und erst recht die Verwaltungsmenschen ziemlich dämlich, wenn die so viel Zeit einplanen müssen. Ich bitte dich, mehr geht immer. Worauf ich hinaus wollte war die Tatsache das es vom Grundsatz her kein Hexenwerk ist. Geschrieben von Sebastian K. - Sehen die Regelungen im entsprechenden Polizei- und/oder Ordnungsbehördengesetz eine Beschlagnahme vor, die hier vorzuziehen wäre? Natürlich ist lieb fragen mindestens genau so schlau wie andere Dinge für mich beschlagnahmen zu lassen. Nur war halt hier die konkrete Frage welche Rechtsgrundlage die Feuerwehr hat Dinge zu beschlagnahmen und wo das für die Feuerwehr geregelt ist.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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