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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPressearbeit - war: Ärger mit dem Landkreis Görlitz25 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen799729
Datum05.12.2014 13:54      MSG-Nr: [ 799729 ]7377 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Der Feuerwehrchef sollte dringend seinen Pressechef zurückpfeifen, bevor es echten Stress gibt.

Na, das nenne ich doch mal eine gesunde Ansicht zur Pressearbeit.

Art. 5/GG: "Zensur findet nicht statt.."
Nicht>: ist verboten, nicht gewünscht oder sonst irgend etwas, sie findet nicht statt..
Nebenbei, bevor hier jemand auf dem falschen Fuß hurra schreit:
dieser Artikel regelt nur den Umgang des Staates und seiner Unterorganisationen
gegenüber dem Bürger.
Also bitte nervt nicht die MODS mit dem Artikelm, da passt er nicht.

Aber weiter mal zur Presse (und ein Pressesprecher ist da weitestgehend Teil davon)
am Beispiel der "Niederen Sachsen" (sinngemäß identisch mit allen anderen Pressegesetzen der Länder):

§ 3 Öffentliche Aufrgaben der Presse:
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Nachrichten beschafft und verbreitet,
Stellung nimmt
Kritik übt
oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

Doch , den Bürgern interessiert es schon, wenn beim "Orden St. Florian" etwas nicht rund läuft-

habeas
Klaus

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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Geändert von Klaus B. [05.12.14 13:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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