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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 801315 | ||
Datum | 01.01.2015 11:31 MSG-Nr: [ 801315 ] | 33307 x gelesen | ||
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Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. Sind die FM(SB) dann verpflichtet, zu Einsätzen zu kommen, obwohl sie ja auch innerlich gekündigt haben.Sie bleiben bis zu ihrer Entlassung Mitglied der FF.Vergleiche hier Abs. 2 (Bei mir gabs zum Entlassungsbescheid eine Rechtsmittelbelehrung, das ich binnen 14. Tagen Wiederspruch einlegen könnet.) Geschrieben von Anton K. Mir kommt das so vor, wie der Hund, den man zur Jagd tragen muß. ;-)Richtig, so soll verhindert werden das der Bürgermeister mit heruntergelassenen Hosen dasteht und er keine FW mehr hat. Dieser Schritt braucht auch Vorlaufzeit! Wenn die FW erforderlich ist würden sich hier auch einige "bekannte" Gesichter wiederfinden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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