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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 801320 | ||
Datum | 01.01.2015 12:55 MSG-Nr: [ 801320 ] | 33077 x gelesen | ||
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Das Thema hat mich mal interessiert... In Hamburg, Bremen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklemburg-Vorpommern, Sachsen und im Saarland gibt es keine Regelung dazu. Im Rest der BRD wird mindestens die Gemeindewehrführung/Gesamtkommandant in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen, teilweise sogar die Ortswehrführungen/Abteilungskommandanten. Und wer zum Ehrenbeamten ernannt wird Anton, der muss auch einen Diensteid leisten ;-). Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Stephan S. [01.01.15 12:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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