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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801322 | ||
Datum | 01.01.2015 13:21 MSG-Nr: [ 801322 ] | 33224 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Ist, bzw,. war das relativ egal für mich. Ich habe meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Mehr sollte es doch nicht brauchen?Es hat, wie alles, Vor- und Nachteile. Für die Einsatz- bzw. Diensttätigkeiten innerhalb der Wehr ist es egal. Und solange drumherum auch alles funktioniert, bemerkt man von diesem Ehrenbeamtenverhältnis auch nichts. Für Ehrenbeamte gelten dann neben dem Brandschutzrecht halt noch Teile des Beamtenrechts, grob gesagt hat der Dienstherr/Bürgermeister dann z.B. eine (rechtlich) stärkere Weisungsbefugnis und bestimmte Disziplinarmöglichkeiten gegenüber dem Ehrenbeamten, dafür hat dieser ggfls. andere Ansprüche im Fall von Dienstunfällen oder Sachschäden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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