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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung B-Lehrgänge bei FF (Hessen) | 29 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 801504 | ||
Datum | 03.01.2015 09:51 MSG-Nr: [ 801504 ] | 9494 x gelesen | ||
Hallo! Letztlich zählt die, meist per Erlass in Kraft gesetzte, FwDV 2. Siehe FwDV 2 aus Mrz 2003, unter Pkt. 1.12 steht schwarz-auf-weiß welche Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst auf die Freiwillige Feuerwehr angewendet werden kann. Nur eine Prüfung zum, Truppführer, Gruppenführer, Verbandführer kann als solche Qualifikation anerkannt werden. Eine entsprechende Prüfung ist in der FwDV2 gefordert. Es wäre ein Ermessensfehler des jeweiligen LdF wenn er eine andere Entscheidung treffen würde (und somit rechtlich unwirksam). VG Olli | ||||
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