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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc. | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802908 | ||
Datum | 27.01.2015 22:17 MSG-Nr: [ 802908 ] | 2937 x gelesen | ||
Kurzer Überblick über die bisherige Resonanz zu meinen Fragestellungen: Es wurden bisher nur sehr wenige Satzungen im Land bereits geändert, die gewählten Erhebungszeiträume sowie die daraus errechneten Personalkostensätze variieren, wie eigentlich zu erwarten, schon recht ordentlich, z.B.: Erhebungszeitraum 9 Monate - 4 EUR Erhebungszeitraum 36 Monate - 7,68 EUR Erhebungszeitraum 12 Monate - 18,50 EUR Erhebungszeitraum 12 Monate - 28 EUR In einer VG gab es lediglich eine erste "Probeberechnung" (Zeitraum ist mir nicht bekannt), die in einem Kostenansatz für eine Einsatzkraft in einer Einsatzstunde von ganzen 19 Cent endete. Manche Kommunen arbeiten aus verschiedenen Gründen ganz bewußt mit der alten, vom OVG gekippten Pauschale weiter. Ein Aufwand fürs Ehrenamt wird nur selten festgestellt. Hier und da werden die Einsatzkräfte aber wohl schon durch die Blume "eingeladen", in einem zukünftigen Erhebungszeitraum ruhig mal überdurchschnittliche Echtkosten zu verursachen (z.B. Lohnausfälle, die i.d.R. nicht geltend gemacht werden, dann kurzzeitig zu beantragen)... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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