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Landesfeuerwehrschule
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg804760
Datum25.02.2015 22:21      MSG-Nr: [ 804760 ]9598 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Stefan F.

lies dir mal das Skript zum ZF-Lehrgang (102) der LFS BW durch. Im Kapitel Einsatzrecht auf Seite 11 ist das ganze recht deutlich kommentiert


Zur Thematik auch:

-> LFS BaWü " Lernunterlage "Einsatzrecht" veröffentlicht "

In einer neuen Lernunterlage " Einsatzrecht " werden anhand anschaulicher Beispiele die Zuständigkeiten der Feuerwehr aufgezeigt. Die LFS hat eine Lernunterlage zum Thema "Einsatzrecht" erstellt. Darin werden anhand von Einsatzsituationen die Zuständigkeiten einer kommunalen Feuerwehr dargestellt und die Hintergründe erläutert. Die große Anzahl von Anfragen an die LFS zeigen den Bedarf an einer Lernunterlage "Einsatzrecht".


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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