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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Brandschutz vs öffentlichen wirtschaftlichen Interessen einer Region.. | 18 Beiträge | ||
| Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 805632 | ||
| Datum | 13.03.2015 16:12 MSG-Nr: [ 805632 ] | 5514 x gelesen | ||
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Der Gebäudeigentümer (hier Bund) muss bei der Planung des baulichen Brandschutzes die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachten. Andererseits hat die Gemeinde eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr aufzustellen. Im gesamten Planfesstellungsverfahren ist bei solchen Objketen dem Träger der Feuerwehr von Anfang an zu anzuraten, das Problem der Gefahrenerhöhung dem erbauer auf Lebzeit für das Objekt "aufs Auge zu drücken". Der Errichter ist dann besonders gezwungen, den baulichen Brandschutz so anzuheben, dass die örtliche Feuerwehr wirkungsvoll Hilfe leisten kann. Interessant wirds dann, wenn - falls in diesem Bundesland definiert - Hilfsfristen schon jetzt absehbar in einem Großteil der Tunnelanlage nicht eingehalten werden können. Daneben gibt es natürlich vom Bund selbts entworfene Vorgaben, wie ein Tunnel bei bestimmten Längen auszusehen hat. Man kann sich typischer Einsatzszenarien bedienen und dabei prüfen, ob eine schnellere und spezialisiertere (Tunnelfeuerwehr) ein besseres Endergebnis liefern würde. Grüße Marco Schramm | ||||
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