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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Probleme durch geringen Hydrantendruck | 33 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 806852 | ||
Datum | 08.04.2015 19:29 MSG-Nr: [ 806852 ] | 9692 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ansgar G. Gibt es dort Möglichkeiten den Versorger zu "zwingen" oder ist das automatisch der Moment wo ich für mein Objekt Objektschutz vorhalten muss? Es wurden Pläne und Verträge unterzeichnet welche (Wasser-)Leistung erbracht werden muß. Wenn der Versorger diese erfüllt hat er sein Schuldigkeit getan, unterlässt er das regeln das zur Not die Gerichte. Ob sich die Stadt/FW bei bekanntem Mangel zurück lehnen kann um darauf zu warten wie in "100J." die Gerichte urteilen wage ich zu bezweifeln, hier müsste dann die AAO kurzfristig angepasst werden, je nach Gefährdung ggf. Personal und Gerät neu aufgestellt werden bis hin zu Beschränkungen für Anwohner/Firmen. Aber Achtung! In meinem Beispiel gehe ich noch immer davon aus das der Versorger zu wenig Wasser Löschwasser liefert, seine Verträge also nicht erfüllt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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