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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 807010 | ||
Datum | 13.04.2015 15:03 MSG-Nr: [ 807010 ] | 43576 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Ist jetzt nicht böse gemeint, und du meintest es bestimmt auch nicht so, aber: Faxenkram! Auch das ist natürlich kein "Betriebssanitätsdienst", und Profis in Bereitstellung fordert die Polizei in entsprechend kritischen Lagen - siehe vorstehend, da wurde geschossen (!) - trotzdem. Je nachdem wo und wann die SEKs oder die GSG9 eingesetzt werden kann es mit dem Regel-RD schwer werden bzw. eine gewisse Zeitverzögerung geben. Daher sind entsprechend ausgebildete Beamte mit Rettungsdienstqualifikationen ausgestattet (zumindest bei der GSG9 als RA). Der Ausdruck "Betriebssanitätsdienst" ist zwar etwas weit hergeholt, trifft aber die Sache doch im Kern. Die Aufgabe besteht darin den Patienten zu stabilisieren bis Transport (ggf. durch Rgel-RD) möglich ist. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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