Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Anschnallen im Mannschaftsraum des LF | 37 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 808015 |
Datum | 15.05.2015 22:37 MSG-Nr: [ 808015 ] | 11540 x gelesen |
Infos: | 09.05.15 Anonyme Umfrage zum Anschnallen im Feuerwehrfahrzeug
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Körperverletzung ist auch fahrlässig begangen eine Straftat, und bei Straftaten (und Ordnungswidrigkeiten) geht die Strafe immer gegen den Schuldigen und nie gegen die Kommune. Allerdings hat der Verletzte da auch keinen Vorteil von.
Schadenersatz von einem Mitfahrer zu verlangen dürfte in der Regel wenig sinnvoll sein, da die Absicherung durch die Unfallkasse (für den gesundheitlichen Schaden) und die Gemeinde (für evtl. Sachschäden) eigentlich recht umfassend ist und vor allem vom Verschulden nicht abhängt.
Schmerzensgeld gibt es innerhalb eines "Betriebs" ohnehin nur in ganz eng gesteckten Ausnahmefällen...
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