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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Anschnallen im Mannschaftsraum des LF | 37 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Magdeburg und Thierstein / Sachsen-Anhalt und Bayern | 808232 | ||
Datum | 22.05.2015 20:36 MSG-Nr: [ 808232 ] | 10087 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Schadenersatz von einem Mitfahrer zu verlangen dürfte in der Regel wenig sinnvoll sein, da die Absicherung durch die Unfallkasse (für den gesundheitlichen Schaden) und die Gemeinde (für evtl. Sachschäden) eigentlich recht umfassend ist und vor allem vom Verschulden nicht abhängt. Die Unfallkasse wird aber bei Verursachen der Verletzung durch eine Straftat ziemlich sicher den Verursacher in Regress nehmen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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