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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808441
Datum26.05.2015 20:54      MSG-Nr: [ 808441 ]8624 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Hallo,

    als ehemaliger Moderator gehe ich doch mit gutem Beispiel voran ;-)

    Zu deiner These
    Geschrieben von Manuel J.
    Wäre es sinnvoll, das Anfertigen von Bild- oder Tondokumente während des Einsatzes ohne dienstlichen Auftrag grundsätzlich zu untersagen?

    antworte ich persönlich dir mit einem ganz klaren JA.

    Unter dienstlichem Auftrag verstehe ich auch die Dokumentation für Nachbereitung und Ausbildungszwecke. Dann sollte es erlaubt sein.

    Aber wenn jeder Feuerwerhrmann da Aufnahmen macht, die er ja eigentlich eh nicht weitergeben darf, wofür soll das dann gut sein. Unser Einsatzauftrag ist nicht das Filmen von Einsatzstellen, sondern die Hilfe, oder?

    Wie ist den deine Meinung zu deiner These?

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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