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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 ![]() | 29 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 808457 | ||
Datum | 27.05.2015 13:30 MSG-Nr: [ 808457 ] | 8077 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Thomas M. Dienst ist Dienst. also Punkt Gut, also weitgehend überflüssige Regelung. Warum sollte der $_Uniformträger bessergestellt sein als der vom Kegelclub gestellte Ordner für's Dorffest?! Übermenchen in Uniform haben wir aus gutem Grund eigentlich abgeschafft... Und solange sich diverse Polizein weigern, ihre Beamten bei Veranstakltungen individuell kenntklich zu machen, sehe ich das ganze mehr als kritisch. Schließlich wir doch als faktischer Standard jede Anschuldigung gegen einen Vollstreckungsbeamten mit entsprechender Gegenanzeige beantwortet... Und da steht eine Freiheitsstrafe als Mindeststrafmaß wohl außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit. Gruß, Thorben | ||||
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