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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808472 | ||
Datum | 27.05.2015 19:13 MSG-Nr: [ 808472 ] | 7182 x gelesen | ||
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"Hilfeleistende" sind wir auch schon im § 114 Abs. 3 StGB, der 2011 geändert wurde. Insofern ist das jetzt nur konsequent. Warum man da aber nicht mit "Angehörigen" gearbeitet hat weiß ich aber auch nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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