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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Suche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken # | 14 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 808486 | ||
Datum | 28.05.2015 11:11 MSG-Nr: [ 808486 ] | 4567 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Ralf R.: Aber wie heißt es so schön: "Doppelt gemoppelt hält besser", und soviel Aufwand ist eine entsprechende Dienstanweisung ja auch nicht wirklich... Meine Gedanken dazu bzw. mein spontaner Gedanke speziell bei diesem Satz: Typisch deutsch. Man macht ein - vermeintliches - Problem aus und entschließt sich, das erstmal ausführlich zu regeln, natürlich schriftlich, mit einer Dienstanweisung. Dass das unter Umständen an sich überflüssig ist, da ohnehin bereits untersagt bzw. sich normalerweise schon von alleine verbietet, macht nix - doppelt hält besser. Dafür macht man sich dabei dann Gedanken, ob man nicht am besten gleich alles verbieten sollte. Und ob es nicht notwendig sei, gleich die entsprechenden Konsequenzen anzudrohen. Und ganz am Schluß steht man dann unter Umständen vor dem Dilemma, dass man das selbst ersonnene durchsetzen muß - wegen Dingen, ggf. wegen Fotos, die absolut keinen stören würden und alles andere als "schlimm" sind, aber man meinte ja, alles erschöpfend regeln zu müssen... Mir gefällt hier übrigens das unten verlinkte Merkblatt der Berliner Feuerwehr gut, das in erster Linie an die Verantwortung und den GMV des Einzelnen appeliert. Gruß Daniel | ||||
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