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Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaOberbürgermeister kritisieren Brandschutz-Vorschriften21 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü809187
Datum21.06.2015 16:02      MSG-Nr: [ 809187 ]7527 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Henning K.Die Bestimmung eines Raumes gem. BauO ergibt sich durch die Möglichkeiten seiner Möblierung?

Oder anders gefragt: Wenn ich eine Matratze in die Wanne lege, muss ich gleichzeitig einen Rauchmelder ins Bad hängen?

Oder: wenn ich die Schlafcouch in einen Lagerkeller stelle, muss der plötzlich auch Fenster und einen zweiten Rettungsweg haben?
(und natürlich Rauchmelder im Lagerkeller, im Kellerflur und über der Kellertreppe)


Nein, die Bestimmung ergibt sich aus der LBO, da steht ja, wie erwähnt, Aufenthaltsräume....Ich würde jetzt weder Bad noch Lagerkeller als Aufenthaltsraum definieren......


Gruß Andi

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