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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Oberbürgermeister kritisieren Brandschutz-Vorschriften | 21 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 809189 | ||
Datum | 21.06.2015 16:23 MSG-Nr: [ 809189 ] | 7452 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Dann wähle ich als Beispiel Büroräume, in denen zum Schlafen geeignete Möbel stehen ;-) Das kommt auf den Büroraum drauf an. Es gibt einige bei denen ist das der Fall zumindest wenn vorne am Ladengeschäft ein großes "A" ist. Rauchmelder in Apotheken. Dürfte sinngemäß in allen Räumen gelten in denen Bereitschaftsdienst "schlafend" abgehalten wird. Wobei mich diesbezüglich die Umsetzung in Räumen von hauptamtlich besetzten Feuerwachen interessieren würde...... In einer Apotheke hier in Stuttgart ging das vor nicht allzu langer Zeit, allerdings vor Fristablauf, beinahe schief Gruß Andi | ||||
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