Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Schweißwachen durch öffentliche Feuerwehren in Bayern | 10 Beiträge |
Autor | Achi8m A8., Uttenreuth / Bayern | 809850 |
Datum | 08.07.2015 18:25 MSG-Nr: [ 809850 ] | 9161 x gelesen |
Vorbeugender Brandschutz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Meine Fragestellung lässt sich durchaus in verschiedene Threads einstellen (z.B. Recht). Ich habe mich jetzt mal für den VB entschieden.
Meine Frage an die Forumsgemeinde, speziell aus dem bayerischen Bereich, wobei ich mich natürlich auch über Beiträge aus anderen Bundesländern freue, lautet:
Wo leisten öffentliche Feuerwehren regelmäßig oder ab und an sog. "Schweißwachen"?
Wie werden diese Wachen im Sinne des BayFwG betrachtet (Pflichtaufgabe nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG oder als Pflichtaufgabe nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 -als abwehrender Brandschutz wg. konkreter Brandgefahr- oder als freiwillige Leistung)?
Arbeitsschutzrechtliche Betrachtungen spielen bei meiner Fragestellung nur eine sekundäre Rolle.
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Beiträge.
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mit privaten Grüßen
A. Ande
"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger." (Kurt Tucholsky 1890-1935)
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| 08.07.2015 18:25 |
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Achi7m A7., Uttenreuth | |