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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Schweißwachen durch öffentliche Feuerwehren in Bayern | 10 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 809999 | ||
Datum | 15.07.2015 08:38 MSG-Nr: [ 809999 ] | 3209 x gelesen | ||
Hallo, um den Geschrieben von Achim A. "Rechts-Thread"noch etwas zu erweitern, drei Auszüge aus der BayBO: Art. 9, Baustelle (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert, beseitigt oder instand gehalten werden können und dass keine Gefahren, vermeidbaren Nachteile oder vermeidbaren Belästigungen entstehen. Art. 12, Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Art. 52, Unternehmer (1) 1 Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. 2 Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Somit wäre die Schweißwache vom ausführenden Unternehmer als erforderlich festzustellen und dann auch (bei einem geeigneten Anbieter) zu bestellen. Grüßla, FP Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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