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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerschutztür dauerhaft außer Betrieb setzen - Auflagen | 9 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 810152 | ||
Datum | 18.07.2015 20:30 MSG-Nr: [ 810152 ] | 4181 x gelesen | ||
Ohne das Gebäude zu kennen wird sich keine Antwort finden. Was ggf. noch dazu kommt ist (mein Verdacht) das die Tür auch als Notausgang/ Fluchtweg ausgeschildert sein könnte, ergo eure baulichen Veränderung auf sehr wackeligen Beinen stehen könnte. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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