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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ausreichende Sicherheit? | 12 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810965 | ||
Datum | 09.08.2015 13:37 MSG-Nr: [ 810965 ] | 4770 x gelesen | ||
Steht ja nicht im Treppenhaus, steht unter der Kellertreppe ... unter der Kellertreppe ist Raum neben dem Treppenraum im Keller ... Behinderung trifft also m. E. nicht zu. Wie erkläre ich das? Man geht die Kellertreppe runter in den Keller und unterhalb dieser Treppe steht das. Man läuft im Kellergang unten dann an diesem kleinen Raum vorbei. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Werner R. [09.08.15 13:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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