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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zulassung für Anwender von Medizinprodukten | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 812786 | ||
Datum | 05.10.2015 11:21 MSG-Nr: [ 812786 ] | 1825 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Geschrieben von Christoph R."ja, hier nur für RA/NFS geregelt." Oder er hat es und den Umfang und den Wert/Umfang/Tiefe der Ausbildung (Anlerntätigkeit / Berufsausbildung) berückichtigt ? Geschrieben von Felix H. Da würde ich dir Recht geben, da würde ich auch den i.V (oder sogar i.o)-Zugang legen wollen, selbst wenn kein RA/NA vor Ort ist... I.d.R. gehört zur Durchführung auch das können, was wiederum eine regelmäßige Übung/Tätigkeit der Maßnahme bedingt.... Geschrieben von Felix H. Wobei, um sich ein bisschen abzusichern könnte man eventuell den (hoffentlich) auf Anfahrt befindlichen NA um Rat/Erlaubnis fragen. Delegation geht (rechtlich sauber) nur, wenn der Arzt vor Ort ist. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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