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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann will nicht zum Einsatz ins Asylbewerberheim | 41 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 813721 | ||
Datum | 03.11.2015 19:50 MSG-Nr: [ 813721 ] | 19386 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker C. Ein BGM bzw Wehrführer mit Anstand: Auskleidetermin mitteilen und zeigen wo der Maurer das Loch gelassen hat. So, und auf welcher Rechtsgrundlage sollte der "Rauswurf" basieren? Auch wenn mir der Typ jetzt nicht besonders sympatisch ist gehe ich davon aus, dass er in einem Rechtsstaat nicht einfach nur mit dem Kommentar "Falsche Gesinnung" ohne Anhörung rausgeworfen wird. Vielleich ist es ja auch noch nicht ganz so schlimm, wie von den Medien (die bekanntlich von Skandalen leben) dargestellt wird. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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