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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Möbel Lagerung in Garagen | 4 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 814418 | ||
Datum | 02.12.2015 12:50 MSG-Nr: [ 814418 ] | 3322 x gelesen | ||
Geschrieben von Claudio V. 1) Ich möchte wissen, ob man in Deutschland in einer geschlossenen Garage Möbel aus Holz lagern darf und ob man Rauchmelder oder andere Warngeräte vorsehen soll. Es bietet sich vielleicht an zu erläutern, woher sich diese Fragestellung ergibt. Der "normale" Besitzer eines Eigenheims mit Garage entscheidet sich eigenverantwortlich dazu und fragt nicht das Internet. Gehe ich recht in der Erwartung, dass es um eine Garage geht, in der mehrere Miet- oder Besitzerparteien jeweils ihre KFZ abstellen und nun möchte einer der Mieter bzw. Besitzer den ihm zustehenden Parkraum anders nutzen, weil er keinen PKW besitzt? Geschrieben von Claudio V. 2) Ist es erlaubt, wenn die Garage mehrere Autos auch von fremden Menschen enthält? In vielen Parkhäusern sind Autos von fremden Menschen abgestellt. Auch hier: Was soll die Frage konkret? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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