Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Anhaltestab / Winkerkelle mit LED | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814547 |
Datum | 06.12.2015 20:54 MSG-Nr: [ 814547 ] | 9406 x gelesen |
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehr
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Landesfeuerwehrverband
Straßenverkehrsordnung
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Frank K.da bringt sich der EL, GF oder wer immer es anordnet auf ganz dünnes Eis....
Das Problem ist aber, dass man viele Einsätze ohne solche Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichem Risiko für eigene Kräfte, andere Verkehrsteilnehmer oder den Einsatzerfolg durchführen könnte.
Geschrieben von Frank K.das möchte ich mir als EA-Helfer und auch keinem anderern Ehrenamtlichen egal ob FW oder Hiorg aufbürden
Ohne Absperrmaßnahmen auf der Fahrbahn rumzulaufen birgt aber auch Risiken. Auch formale, denn im Schadenfall wird hinterher jemand z.B. die FwDV1 hervorholen und fragen, warum man nicht so gehandelt hat wie es da vorgeschrieben ist. (die ist immerhin offiziell vom Innenministerium eingeführt)
Letztlich kann man sich auch als EA Entscheidungsträger nicht der Verantwortung für seine Entscheidungen entziehen (und nichts zu tun ist auch eine Entscheidung!). Im Notfall muss man da auf das Rechtsschutz-Versprechen des LFV hoffen und sollte eine saubere Begründung für seine Entscheidung vortragen können. Im Zweifelsfall muss man aber ggf. aufrechten Hauptes zur Kenntnis nehmen, dass man derjenige war, an dessen Fall klargestellt wurde dass eben doch eine richtige Rechtsgrundlage fehlt :-/
Geschrieben von Frank K.Oder es gibt eine eindeutige Rechtslage per Gesetz z.B. im neuen BHKG NRW
Art. 74 unseres Grundgesetzes ordnet den Straßenverkehr der konkurrierenden Gesetzgebung zu, gem. Artikel 72 haben die Länder da keine Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit der Bund bereits tätig geworden ist. Das ist er im vorliegenden Fall aber mit StVG und StVO.
Für eine saubere Rechtsgrundlage müsste also die StVO geändert werden. Einen entsprechenden Vorstoß hatte ich vor einiger Zeit schonmal angeregt. Der Justiziar unseres LFV hatte mir aber schon wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht, weil unter Juristen wohl kein Regelungsbedarf gesehen wird weil (sinngemäß) "irgendwie dürfen wir das schon bestimmt, und wenn nicht gibt es ja noch die Sonderrechte und den rechtfertigenden Notstand".
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|