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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSachsen: Feuerwehrabgabe soll wiedereingeführt werden20 Beiträge
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen815065
Datum21.12.2015 13:18      MSG-Nr: [ 815065 ]2737 x gelesen
Infos:
  • 12.11.14 BVerfGE 92, 91 - Feuerwehrabgabe

  • Soviel dazu......

    Geschrieben von ---Sächsische Zeitung---

    Koalition verschiebt Feuerwehrabgabe

    Zur Finanzierung des Brandschutzes sollen künftig Männer und Frauen zahlen aber ab wann? Es geht um Millionen.

    Der im Herbst 2014 abgeschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD war noch nicht einmal unterschrieben, da sorgte er schon für Schlagzeilen. Die beiden aktuellen sächsischen Regierungspartner kündigten darin nämlich an, im Freistaat wieder eine Feuerwehrabgabe einzuführen. Zugunsten eines effektiveren Brandschutzes müssten in dem Fall viele Bürger in die eigene Tasche greifen.

    Die kommunale Abgabe war zuvor im Jahr 1995 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. In Orten ohne Berufsfeuerwehr konnte sie bis dahin allen Männern zwischen 18 bis 60 Jahre auferlegt werden, wenn diese keinen Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr leisten konnten oder wollten. Allein in Sachsen kamen auf diese Weise zuletzt pro Jahr umgerechnet fast 18 Millionen Euro zusammen. Geld, auf das man nach dem Richterspruch wie in etlichen anderen Bundesländern auch erst einmal verzichten musste. Mit dem Urteil bemängelte das Gericht allerdings nicht die Abgabe selbst, sondern allein die praktizierte Ungleichbehandlung bei ihrer Erhebung, von der nur Männer und keine Frauen betroffen waren. Hier will die schwarz-rote Koalition ansetzen und ein neues rechtssicheres Verfahren etablieren. Ein Projekt, bei dem man sich mit der Masse des Wahlvolkes einig und sich selbst auf der sicheren Seite glaubt. Die Bevölkerung bekommt damit eine Sicherheitsleistung bei gleichzeitiger Beteiligung an den Kosten.

    Rechtssicheres Gesetz nicht in Sicht

    Von der einstigen Euphorie ist heute allerdings wenig zu spüren, im Gegenteil. Kurz vor den Verhandlungen über den neuen sächsischen Doppelhaushalt für 2017 und 2018, in welche die CDU-SPD-Landesregierung Mitte Januar offiziell einsteigen will, tritt man bei dem heiklen Punkt auf die Bremse. Nach SZ-Informationen ist nicht geplant, die neue Abgabe zeitnah einzuführen und deren absehbare Millioneneinnahmen bei der künftigen Finanzplanung für Land und Kommunen zu berücksichtigen. Also ein stiller Aufschub hinter den Kulissen. Intern verweisen CDU und SPD lediglich darauf, dass die Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung ja noch bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2019 jederzeit möglich ist.

    Ein solches Zögern hat natürlich Gründe. Denn unabhängig vom Zeitpunkt ihrer künftigen Wiedereinführung bleibt die Feuerwehrabgabe die in Sachsen zuletzt bei Beträgen von 20 bis 60 Euro im Jahr lag weiter umstritten. Die AfD-Landtagsfraktion wetterte erst kürzlich: Diese Abgabe ist hochgradig ungerecht. Man muss sie stoppen! Dabei verwies man zur Begründung allerdings vor allem auf die einst vom Bundesverfassungsgericht ohnehin gestoppte Regelung und nicht etwa auf eine für Sachsen geplante geänderte Fassung. Aber auch die Linksfraktion hatte schon frühzeitig gewarnt: Eine neue Feuerwehrabgabe sei nur sinnvoll und akzeptabel, wenn die Bürger im Gegenzug deutliche Verbesserungen bei den Reaktions- und Einsatzzeiten der Feuerwehren garantiert bekommen. Nur unter der Bedingung könne man das Projekt unterstützen.

    Skeptisch ist zudem der Bund der Steuerzahler. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, watschte man die Pläne sofort ab und forderte die Koalition auf, die Bürger künftig mit solchen Hiobsbotschaften zu verschonen. Eine Aufforderung, der CDU und SPD nun nachkommen. Gültiger Koalitionsvertrag hin oder her.

    Damit dürfte sich nicht zuletzt der Sächsische Städte - und Gemeindetag bestätigt fühlen. Der Interessensverband von über 400 sächsischen Kommunen unterstützt zwar grundsätzlich alle Überlegungen, die Finanzierungsgrundlagen und das Bewusstsein der Bevölkerung für den Brandschutz zu verbessern. Gleichzeitig hatte man aber nie Zweifel daran, dass es dauern kann, bis es dafür im Freistaat eine neue Rechtsgrundlage gibt, die tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Hürden nimmt. Insofern kommt der Aufschub für die Kommunen nicht ganz überraschend


    Weihnachtliche (Bescherungs-)Grüße Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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